Neuer Service: Beratungshilfe einfach erklärt, mit Vorab-Check für die Berechtigung und der Möglichkeit den Antrag online auszufüllen

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zur Beratungshilfe einfach erklärt, können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks prüfen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht und den Antrag auf Beratungshilfe Schritt für Schritt online ausfüllen:

https://service.justiz.de/beratungshilfe externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt externer Link, öffnet neues Browserfenster
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"externer Link, öffnet neues Browserfenster einreichen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

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