Das Amtsgericht Neuss ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind. Es wird daher empfohlen, die zuständige Abteilung vorher telefonisch zu kontaktieren.

Außerhalb der Sprechzeiten findet beim Amtsgericht ein Eildienst statt.
Das Amtsgericht ist insoweit montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet, sowie während der Sitzungstermine, sofern dieser Zeitraum überschritten wird.
Bitte beachten Sie, dass während des Eildienstes nur unaufschiebbare Angelegenheiten wie zum Beispiel die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder ähnliches bearbeitet werden können. Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten statt.

Nachtbriefkasten

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Der Nachtbriefkasten befindet sich links vom Haupteingang des Amtsgerichts Neuss.