Schiedspersonen für Dormagen

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Dormagen I
Dormagen-Mitte, Horrem, Rheinfeld, Stadt Zons, St. Peter und Stürzelberg
1.Vertretung:
Welter, Wolfgang
Pfarrgasse 8
41540 Dormagen
Mobil: 0175 7953741
Welter, WolfgangPfarrgasse 8
41540 Dormagen
Mobil: 0175 7953741
Dormagen II
Broich, Delhoven, Delrath, Gohr, Hackenbroich, Hackhausen, Knechtsteden, Nievenheim, Straberg und Ückerath
Weitere anerkannte Gütestellen für Dormagen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Tel.-Nr.: 02133 257-3263 , Telefax: 02133 257-7736
E-Mail: rechtsamt@stadt.dormagen.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung