Das Amtsgericht Neuss ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwochnachmittag 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind. Es wird daher empfohlen, die zuständige Abteilung vorher telefonisch zu kontaktieren.
Außerhalb der Sprechzeiten findet beim Amtsgericht nur ein Eildienst statt.
Das Amtsgericht ist insoweit montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass während des Eildienstes nur unaufschiebbare Angelegenheiten wie zum Beispiel die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder ähnliches bearbeitet werden können. Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten statt.