Aktuelle Schutz- und Hygienemaßnahmen im Amtsgericht Neuss ab dem 20.05.2022

Das Amtsgericht Neuss ist bemüht auch weiterhin die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und derjenigen, die das Amtsgericht aufsuchen müssen, zu schützen. 

Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich und über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen. Bitte beachten Sie, dass rechtsförmige Anträge in der Regel nicht per E-Mail gestellt werden können. Hierfür gelten die jeweils einschlägigen Bestimmungen.
  • Persönliche Vorsprachen zum Beispiel auf der Rechtsantragsstelle, bei Kirchenaustritten oder in Nachlasssachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ausgenommen sind Eilanträge in unaufschiebbaren Rechtshandlungen.
  • Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige sollen Entschädigung wegen Fahrtkosten oder Verdienstausfalls schriftlich verlangen. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der Zeugin, des Zeugen oder der Sachverständigen.
  • Im Gerichtsgebäude empfehlen wir auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2 und höherer Standard) und das Einhalten der Mindestabstände von 1,5 m zu anderen Personen. In den Verhandlungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden (§176 GVG).
  • Sitzungen bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich.